Der Versicherungsschutz
Wenn ein Notar schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, haftet er gegenüber den Parteien für den verursachten Schaden. Zur Abdeckung derartiger Ansprüche hat der Notar eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Übrigen für alle rechtsberatenden Berufe in Österreich obligatorisch vorgeschrieben ist.










