Beurkundung
Nach einer Beratung über Ihre Unternehmensvorsorge können beispielsweise beurkundet werden:
- Testamente für Unternehmer
- Vorsorgevollmachten für Unternehmer
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge (mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen nicht weiterführen werden)
- Abtretungs- und Schenkungsverträge (mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen weiterführen werden)
- Abtretungs- und Kaufverträge (mit Dritten oder Familienangehörigen, die das Unternehmen übernehmen)
- Einbringungsverträge, Sacheinlageverträge, Zusammenschlussverträge (nach dem Umgründungssteuergesetz)
- Übernahms- und Beitrittserklärungen
- Syndikatsverträge
- Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse, Generalversammlungen und Hauptversammlungen
- Miet- und Pachtverträge für Sonderbetriebsvermögen oder anderes Privatvermögen
- Privatstiftungen
Ihr Notar wird für Sie diese Urkunden nicht nur erstellen, er führt für Sie auch
- die Selbstberechnung der damit verbundenen Gebühren und Steuern (Gesellschaftssteuern, Schenkungssteuern, Grunderwerbsteuern, Eintragungsgebühren)
- und alle damit verbundenen Änderungen im Firmenbuch und im Grundbuch durch.
Die Unternehmensvorsorge mit Ihrem Notar:
- intensive Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten
- die Erarbeitung und Beurkundung Ihrer individuellen Lösung
- mit der gewünschten raschen Abwicklung
- mit der Sicherheit der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde
- und mit der elektronischen Archivierung der Urkunden









